Automatisierung von Toranlagen durch das KfW-Förderprogramm
Das KfW-Förderprogramm 155 fördert die Automatisierung von Toranlagen und kann von Endkunden beantragt werden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Hauskauf mit KfW Förderkredit – Altersgerecht Umbauen Kredit (155)
KfW Programm 155: Die Förderung wird für einen Umbau oder Neukauf eines Objektes im Sinne des Barriereabbaus vergeben. Prinzipiell sind die Förderbedingungen vergleichbar mit denen des KfW-Programms 455, jedoch wird die Förderung nicht als Zuschuss, sondern in Form eines besonders günstigen Kredites vergeben.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung gibt es nur für Privatpersonen. Die zum Umbau oder Kauf eines förderfähigen Vorhabens notwendigen Mittel können bis zu 100 % (max. 50.000 Euro) mittels des vergünstigten KfW-Darlehens finanziert werden. Etwaige Umbauten dürfen nur durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Gefördert werden Barrierereduzierung einer bestehenden Wohneinheit bzw. der Kauf eines entsprechenden Objektes. Dies kann ein Haus, aber auch eine Wohnung sein. Die Maßnahmen müssen der Steigerung der Lebensqualität dienen, z.B. für Behinderte, ältere Menschen oder Familien. Dies kann beispielsweise Änderungen der Raumgeometrie bzw. eine Bewegungsflächenerweiterung sein oder auch der Einbau (resp. Erwerb) von speziellen Sanitäreinrichtungen oder vereinfachenden Bedienelementen. Es müssen dabei bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt werden, welche dediziert im entsprechenden Merkblatt der KfW („Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen“) angegeben sind. Wichtig ist die Beantragung des geförderten Darlehens, BEVOR die Maßnahme begonnen wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der förderungsfähigen Summe der Investitionskosten. Die maximale Obergrenze sind 50.000 Euro, die bis zu 100% über das KfW-Darlehen finanziert werden können. Die Laufzeit kann zwischen 10, 20
und 30 Jahren gewählt werden, wobei die anfänglichen tilgungsfreien Anlaufjahre differieren. In jedem Fall ist aber das erste Jahr tilgungsfrei gestellt. Die Zinsfestschreibung (mit einem effektiven Zinssatz von aktuell 1,61% bei 10 Jahren
Laufzeit, 1,91% bei 20 Jahren Laufzeit und 2,02% bei 30 Jahren Laufzeit) erfolgt zunächst auf 10 Jahre. Anschließend macht die KfW ein Verlängerungsangebot. Die Zinsen können je nach Zinsentwicklung möglicherweise abweichen, gelten aber immer fest für 10 Jahre. Innerhalb von 12 Monaten muss der Kredit abgerufen werden, sonst entsteht eine Bereitstellungsprovision. Nach dem bzw. den tilgungsfreien Anlaufjahr(en) werden gleichmäßige vierteljährliche Raten für die Rückzahlung errechnet. Ebenso sind Sondertilgungen bis zur gesamten Darlehensrückzahlung während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit kostenfrei möglich. Das Programm 155 kann auch mit anderen Förderungen kombiniert werden, Details müssen hierzu bei der KfW erfragt werden.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100%. Der Darlehensnehmer muss gegenüber seiner Hausbank innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung einen Verwendungsnachweis erbringen. Dieser inkludiert eine vom Antragsteller und von
einem Sachverständigen unterschriebene „Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen“. Nicht förderungsfähig sind Nachfinanzierungen bereits begonnener oder beendeter Maßnahmen, Aufwendungen für Ferien oder Wochenendhäuser, Umschuldungen bereits existierender Darlehen und Kosten für Maßnahmen, die gewerblich genutzte Objekte betreffen. Ebenfalls nicht gefördert werden Kosten für Bauhelfer (z.B. Verwandte, Freunde u.ä.) – auch nicht, wenn diese Lohnquittungen ausstellen. Arbeitskosten können grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn diese auf ordentlichen und „offiziellen“ Rechnungen, die den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen, (also mit ID-Nummer, Mwst.-Ausweis etc.) detailliert aufgeführt werden.